Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Geltungsbereich; Zurückweisung eigener AGB des Auftraggebers

  1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) sind Grundlage aller vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller, Kunden, Käufer (im Folgenden Auftraggeber genannt) und 4side design / Nadja Mosig (im Folgenden 4side design genannt).

  2. Die AGB sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen von 4side design. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen vertraglichen Beziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird in der zu Vertragsschluss jeweils geltenden Fassung.

  3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern als eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft i. S. v. § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.

  4. 4side design ist ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Die Unternehmung dient dem Zweck, Logos und Designs zu entwickeln, Layouts zu gestalten, Webseiten zu erstellen, Werbemaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen sowie andere damit verbundene Leistungen zu erbringen. Sonstige Leistungen von 4side design, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst werden, werden nach eingehender Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber erbracht.

  5. Nebenabreden oder mündliche Zusicherung bestehen nicht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die 4side design nicht ausdrücklich in Schriftform anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn 4side design ihnen nicht ausdrücklich widerspricht; dies gilt auch für etwaige Zusicherungen unserer Angestellten, die über den schriftlichen oder in Textform dokumentierten Vertrag oder unsere Auftragsbestätigung hinausgehen, nicht jedoch für mündliche Erklärungen von Personen, die unbeschränkt zu unserer Vertretung befugt oder nach außen hin unbeschränkt bevollmächtigt sind.

§2 - Angebot; Auftragserteilung; Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend, unverbindlich und verlieren nach Ablauf von 30 Tagen ihre Gültigkeit. Alle Preise gelten unter der Annahme, dass die bei der Angebotserstellung zugrunde gelegten Vorgaben und Daten unverändert bleiben.

  2. Das von 4side design zu erstellende Angebot ist kostenpflichtig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die Kosten betragen anteilig 5 % vom zu erwartenden Auftragsvolumen – mindestens aber 25 Euro. Der Besuch durch einen Mitarbeiter wird nach den Vergütungssätzen für Fahrtkosten berechnet. Bei Auftragsvergabe werden die Kosten verrechnet.

  3. Die Auftragserteilung gilt als erteilt durch Gegenzeichnung des Angebots, Auftragsbestätigung durch 4side design, Vereinbarung in Schriftform sowie Übergabe erster Vorlagen oder Daten vom Auftraggeber zur Auftragsbearbeitung.

  4. Bei Leistungen mit einem Auftragswert von unter 250 Euro, insbesondere bei Bestandskunden, für Satz, Retuschen, Überarbeitungen u. ä., auch im Auftrag von Mitarbeitern des Auftraggebers, ist eine mündliche Auftragserteilung verbindlich.

  5. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch 4side design, nicht hingegen bestimmte, vom Auftraggeber erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge.

  6. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen aus dem jeweils letzten Angebot bzw. der entsprechenden Auftragsbestätigung von 4side design.


§3 - Vorschläge; Präsentationen

  1. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung eines Präsentationshonorars.

  2. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Entgeltlichkeit der Präsentation begründet und die Willenserklärung des Auftraggebers ausdrückt, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben.

  3. Die Höhe des Präsentationshonorars umfasst, sofern nicht anders vereinbart, die Hälfte des Projekthonorars nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen von 4side design.

  4. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.

  5. Vergibt ein Auftraggeber nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an 4side design, steht 4side design das volle Projekthonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.

  6. Das Honorar beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten. Die Inhalte und Vorschläge sowie Präsentation sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von 4side design.


§4 - Preise; Vergütungen; Eigentumsvorbehalt

  1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

  2. Entwürfe (Layouts), Reinzeichnungen, Videos, Funk- und TV-Spots und/oder Website etc. bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus den folgenden Honoraren zusammen:

    1. Projekthonorar, gilt ebenso für Video-Master, Website, Datenträger etc. Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von 4side design erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand abgerechnet.

      Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von 4side design, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.

      4side design ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.

      Von 4side design erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

    2. Nutzungshonorar, Entgelt für das Copyright. Die Höhe des Entgelts für die Nutzung richtet sich nach der Art und Umfang der Verbreitung.

      Bei der nachträglichen Änderung der wirtschaftlichen Nutzung, wie beispielsweise erweiterte Verwendungszwecke, Fremdsprachen- bzw. Auslandsverwendung, wird soweit nicht anders vereinbart, je nach Nutzungsgrad eine Honorarnachforderung in Höhe von 10 bis 50 % erhoben.

      Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber etwa von einer Drucksache wie z. B. Visitenkarten, Briefbogen, einer Broschüre, einem Prospekt oder Flyer o. ä. Nachdrucke anfertigen lässt. In diesen Fällen ist 4side design vom Auftraggeber hierüber zu informieren.

  3. Weitere von 4side design gezahlte Abgaben, wie Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiter berechnet.

  4. Nadja Mosig, bezeichnet als "4side design", ist im Sinne des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) Selbstvermarkter und somit selbständiger Künstler im Sinne des Gesetzes. Der Auftraggeber ist deshalb ggf. KSK abgabepflichtig. Weitere Informationen zur KSK-Abgabe: www.kuenstlersozialkasse.de
    Dieser Hinweis ist freiwillig, 4side design ist nicht verpflichtet auf eine mögliche KSK-Abgabepflicht hinzuweisen.

  5. Bei von 4side design nicht zu vertretenden Preiserhöhungen, insbesondere von Lieferanten oder Druckereien, ist 4side design berechtigt, das abgegebene Preisangebot nachträglich zu ändern bzw. die entstandenen Kosten dem Auftraggeber weiter zu berechnen.

  6. Interne Sachkosten, die 4side design zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten etc.), werden dem Auftraggeber nach den aktuellen Kostensätzen von 4side design für technische Kosten abgerechnet.

  7. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen.

  8. Fahrtkosten bis zu einer Entfernung von zehn Kilometer, gerechnet vom Wohn- oder Dienstort des eingesetzten Mitarbeiters bleiben ohne Ansatz, darüber hinausgehende Fahrtstrecken werden mit 0,45 Euro je Kilometer berechnet. Anfahrtszeiten gelten als abzurechnende Arbeitszeit.

  9. Für Leistungen Dritter, derer sich 4side design zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet 4side design einen Aufschlag von 15 % des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.

  10. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiter berechnet wird, kann 4side design je Auftrag einen Aufschlag in Höhe von 45 Euro erheben.

  11. 4side design behält das Eigentum an sämtlicher von sich (auf physikalischem oder elektronischen) gelieferter oder hergestellter Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor. Der Auftraggeber tritt bereits mit Vertragsschluss die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an 4side design ab.

§5 - Qualität; Gestaltungsfreiheit

  1. 4side design bemüht sich, die in Auftrag gegebenen Arbeiten in höchstmöglicher Qualität und in der vereinbarten Zeit durchzuführen. Alle Aufträge werden mit den besten für die Zielsetzung des Auftrages geeigneten Materialien nach den neuesten Erkenntnissen und mit größter Sorgfalt ausgeführt.

  2. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

§6 - Zusammenarbeit; Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig.

  2. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen 4side design unverzüglich mitzuteilen.

  3. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

  4. Bei Veränderungen zu den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

  5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

  6. Besprechungsnotizen, die 4side design fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in die Besprechnungsnotiz aufnehmen zu lassen. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.

  7. Der Auftraggeber unterstützt 4side design bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggeber dies erfordern. Der Auftraggeber wird 4side design hinsichtlich der von 4side design zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

  8. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

  9. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, 4side design im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese 4side design umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

  10. Sollten Arbeiten an einem Projekt durch mangelnden Informationsfluss durch den Auftraggeber nicht fortgesetzt werden können, wird spätestens sechs Monate nach Vorlage der ersten Entwürfe, (unabhängig von der daraus resultierenden Unvollständigkeit der Arbeiten) das gesamte ursprünglich zu erwartende Projekthonorar berechnet. Innerhalb der 6-monatigen Frist wird dem Auftraggeber die Gelegenheit gegeben, die fehlenden Elemente, gleichwohl welcher Art, beizubringen.

  11. Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben die  Auftraggeber in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

  12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 4side design unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift mitzuteilen.

§7 - Einsatz von Erfüllungsgehilfen; Beauftragung Dritter

  1. 4side design ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/ Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

  2. 4side design ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen 4side design vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen oder Leistungen Dritter zu empfangen, sofern 4side design dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.

  3. Soweit 4side design Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag vergibt, sind diese jeweiligen Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von 4side design. Erforderliche Detailabstimmungen der für die Auftragsdurchführung wesentlichen Einzelheiten finden direkt zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Dienstleister statt.

  4. Werden von 4side design im Zuge der Leistungserbringung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Auftraggeber anderweitig vergeben, ist 4side design berechtigt, die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand gemäß den aktuell gültigen Vergütungssätzen von 4side design dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

  5. Aufträge an Werbeträger (Zeitungsanzeige, Plakat, Online-Banner etc.) erteilt 4side design im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit 4side design gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.

  6. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass dem Dienstleister aufgrund der zwischen diesem und 4side design bestehenden Auftraggeberschutzvereinbarung untersagt ist, in direkten eigenen geschäftlichen Kontakt mit dem Auftraggeber zu treten, der Dienstleister sich also gegebenenfalls vertragswidrig verhält und sich schadensersatzpflichtig macht.

  7. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggeber für ihn im Tätigkeitsbereich von 4side design tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. 4side design hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn 4side design aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

§8 - Fristen; Termine

  1. Liefer-, Produktions- oder Fertigstellungsfristen und entsprechende Termine gelten nur als annähernd vereinbart, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche oder zumindest in Textform als bindend bezeichnete Zusage von 4side design gegeben wird. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Voraussetzung für den Beginn einer solchen Frist ist stets die Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags durch den Auftraggeber, die Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen, die Leistung vereinbarter Anzahlungen sowie der schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung durch 4side design.

  2. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich - auch schon bei eingetretenem Verzug - angemessen, sofern Verträge mit dem Auftraggeber geändert oder ergänzt werden oder wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommt (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.). Entsprechendes gilt, wenn derartige Umstände bei einem von 4side design gemäß § 7 eingesetzten Dienstleister eintreten.

  3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat 4side design nicht zu vertreten und befreien 4side design für die Dauer ihrer Auswirkungen und - sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen - vollständig von der Leistungspflicht. 4side design wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, soweit möglich, anzeigen. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.

  4. Bei eingetretenem Verzug kann der Auftraggeber unter angemessener Fristsetzung eine Erklärung darüber verlangen, ob 4side design zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern bzw. leisten will. Erfolgt eine fristgemäße Erklärung nicht, kann der Auftraggeber seinerseits zurücktreten; Schadensersatzansprüche sind in derartigen Fällen ausgeschlossen.

§9 - Leistungsänderungen

  1. Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von 4side design zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber 4side design äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann 4side design von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

  2. 4side design prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt 4side design, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt 4side design dem Auftraggeber dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt 4side design die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

  3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird 4side design dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

  4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

  5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

  6. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, soweit erforderlich, verschoben. 4side design wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

  7. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von 4side design berechnet.

  8. 4side design ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von 4side design für den Auftraggeber zumutbar ist.

  9. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden.

§10 - Lieferung; Abnahme; Gefahrübergang

  1. Die Lieferverpflichtungen von 4side design sind erfüllt, wenn die Entwürfe, Leistungen, Arbeitsergebnisse, Daten zur Versendung gebracht sind. Mit der Ablieferung beim Auftraggeber oder der vereinbarten Örtlichkeit gilt der Vertrag als erfüllt. Sofern eine werkvertragliche Leistung vereinbart ist, findet eine förmliche Abnahme nicht statt.

  2. Die Abnahme kann bei Vorliegen wesentlicher Mängel abgelehnt werden. Die Abnahme kann nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden.

  3. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer Frist von maximal zwei Arbeitswochen (d. H. 10 Arbeitstagen) nach Auslieferung des fertigen Materials an den vereinbarten Ort, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt auch, sofern der Auftraggeber die Leistung bestimmungsgemäß verwendet.

  4. Eine Nichtabnahme von Konzepten und Entwürfen (Texte, Bilder, Grafiken, Fotos, Websites, Ton- und Videoaufnahmen etc.) entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. 4side design kann nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, und zwar nach Wahl von 4side design entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis der Höhe des Schadens - 10 % der vereinbarten Netto-Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass 4side design kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Ist die Lieferung von Druckerzeugnissen, Datenträgern oder anderer vertretbarer Sachen (Ware) Gegenstand des Vertrages, gilt das Folgende.

    1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von 4side design. Die Weiterveräußerung der Ware wird unter der Bedingung der Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf gestattet (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

    2. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wurde. Dieses gilt auch für Teillieferungen und auch dann, sofern eine frachtfreie Lieferung vereinbart wird.

    3. Bei Druckerzeugnissen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

  6. Für alle Leistungen (Produkte, Daten), die dem Auftraggeber in einem elektronischen Format zugestellt werden, gilt das Folgende.

    1. Die Lieferung ist abgeschlossen, wenn das Produkt dem Auftraggeber per E-Mail oder in Form anderer elektronischer Kommunikationsmedien zugestellt wird oder eine Nachricht hinterlassen wurde, dass das Produkt auf der 4side design-Website oder auf dem 4side design-Server zum Herunterladen bereitsteht.

    2. Fehlende Produkte oder Qualitätsmängel der Bilddateien, die durch Datenübermittlung entstanden sind, sind innerhalb von einem Arbeitstag nach Empfang von Daten mitzuteilen. In diesem Fall werden die Daten erneut zugesandt, ohne dass eine weitere Gebühr entsteht. Wird nicht oder nicht fristgerecht reklamiert, gilt das Material als ordnungsgemäß zugegangen. Alle anderen Mängel sind vom Schadenersatz ausgeschlossen.

§11 - Gestaltung; Entwürfe

  1. Ist der Gegenstand des Vertrages die Erstellung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Gestaltung von Drucksachen etc. werden diese von 4side design in Form von PDF´s, Bildschirmscreenshots, jpg- Bilddateien oder Ausdrucken zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt. Die Medienauswahl obliegt bei 4side design. Soweit möglich, wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

  2. Zwei Layouts sind bei Auftragsvergabe im Angebotspreis inklusive kleinerer Änderungen enthalten.

  3. Jedes weitere Layout, bzw. umfangreiche Änderungen, werden berechnet. Dies gilt ebenso für Änderungswünsche, die im krassen Gegensatz zu dem vom Auftraggeber im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen. Der entstehende Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

  4. Grundsätzlich hat der Auftraggeber für einen weiteren Entwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben zu erbringen, damit 4side design diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Die Wünsche für einen weiteren Entwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten.

  5. Zusätzlich zu berechnender Mehraufwand entsteht durch Wiederholungen von Ansichtsdateien (per E-Mail), Scans, Proofs, Ausdrucken aller Art, die über die angebotene Anzahl hinausgehen. Dies gilt insbesondere für solche Wiederholungen, die vom Auftraggeber aufgrund geringfügiger Abweichungen von der gelieferten Vorlage veranlasst werden.

  6. Bei Pauschalhonoraren ist 4side design berechtigt, nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen und/oder Ergänzungen zusätzlich zu berechnen.

§12 - Software; Website

  1. Ist der Gegenstand des Vertrages die Erstellung von Software - hierzu zählt auch die Programmierung einer Website sowie Programme innerhalb einer Website – übernimmt 4side design keine Gewähr für die richtige Wiedergabe sowie keine Garantie für identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlichen Systemen. 4side design prüft die erstellte Software auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung gängiger aktueller Systeme. Ausschließlich Fehler, die dazu führen, dass die Software nicht nutzbar ist, werden von 4side design bereinigt.

  2. Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe am Quelltext der Software vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.

  3. Werden dem Auftraggeber Bestandteile von Software oder Zugang zu den Quelldateien mitgeteilt, erlöscht jeglicher Anspruch auf Nachbesserung durch 4side design.

  4. Für die Mitwirkungspflicht bei Software, Programmierung und Websites gilt das Folgende:

    1. Der Auftraggeber stellt 4side design die in der Software einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Software verfolgten Zwecke eignen, ist 4side design nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist 4side design verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstige Grafiken.

    2. Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Software verpflichtet. Der Auftraggeber ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Software erforderlichen Informationen verpflichtet.

  5. Für die Abnahme von Software, Programmen und Websites gilt das Folgende:

    1. Während der Fertigstellungsphase ist 4side design berechtigt, dem Auftraggeber eine Testumgebung zugänglich zu machen, um Fehler frühzeitig zu erkennen. Der Auftraggeber wird eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

    2. Nach der Fertigstellung der Software ist 4side design verpflichtet, dem Auftraggeber die Software auf einem Server zugänglich zu machen und zum Download anzubieten. Bei Webseiten gilt als Übergabe auch die Bereitstellung eines Zugangs (Link) zur Website. In diesen Fällen gilt die Lieferung als abgeschlossen.

    3. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Software verpflichtet, sofern die Software den vertraglichen Anforderungen entspricht. Ergeben sich Mängel in der Software, sind diese 4side design unverzüglich anzuzeigen. Über die Prüfung fertigt der Auftraggeber ein Übernahmeprotokoll an. Dieses ist 4side design binnen zwei Arbeitswochen (d.h. zehn Arbeitstagen) nach Übergabe der Software zu übermitteln. Die Software gilt als abgenommen (§ 640 BGB), wenn das Protokoll nicht binnen zwei Arbeitswochen bei 4side design eintrifft.

    4. Weigert sich der Auftraggeber aus Gründen, die 4side design weder teilweise noch ganz zu vertreten hat, bei einer Abnahme mitzuwirken, kann ihm 4side design eine Nachfrist von einer Arbeitswoche (d.h. fünf Arbeitstagen) setzen, innerhalb der die Abnahme erfolgen muss, andernfalls gilt der Auftrag in der Gesamtheit als abgenommen, ohne dass es einer Abnahme in mündlicher oder schriftlicher Form bedarf.

  6. Zur Erfüllung der vertraglichen geschuldeten Leistungen ist 4side design berechtigt, im Falle einer Bereitstellung einer Website Daten des Auftraggebers zu veröffentlichen, sofern dort spezifische Informationen des Auftraggebers öffentlich gemacht werden müssen (Impressum).

  7. 4side design ist berechtigt, in der für den Auftraggeber erstellten Software einen Copyright-Vermerk von 4side design anzubringen.

§13 - Webhosting; Domainregistrierung

  1. Die Domainregistrierung, Wahl des Providers und die ordentliche Bezahlung des Providers ist allein Sache des Auftraggebers. Wird bei 4side design eine Domainregistrierung und Bereitstellung der Seite (Webhosting) in Auftrag gegeben, ist die Wahl allein Sache von 4side design.

  2. Wird eine Vermittlung eines eigenen Domainnamens durch 4side design angeboten, tritt 4side design gegenüber den zentralen Vergabestellen nur als Vermittler auf, Eigentümer der Domain ist der Auftraggeber. Es gelten hier die Geschäftsbedingungen des jeweiligen NIC’s bzw. die mit jeweiligen Vertrag geregelten Vereinbarungen. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung des bestellten Domainnamens ist seitens 4side design ausgeschlossen.

  3. Zur Erfüllung der vertraglichen geschuldeten Leistungen ist 4side design berechtigt, im Falle einer Domainregistrierung Daten des Auftraggebers zu veröffentlichen, sofern dort spezifische Informationen des Auftraggebers öffentlich gemacht werden müssen (Ansprechpartner).

  4. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande (sog. Webhosting-Vertrag). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Webserver selbst von 4side design oder von Dritten betrieben werden.

  5. 4side design kann mit Abschluss des Webhosting-Vertrages einen Benutzernamen und ein Passwort (Zugangsdaten) zur Verfügung stellen, mit welchen ein Zugriff auf den Server erfolgt. Der Auftraggeber hat Möglichkeit, die Passwörter nach dem ersten Zugriff nach seinen Wünschen zu ändern. Der Auftraggeber wird die Zugangsdaten geheim halten und so verwahren, dass nichtberechtigte Dritte auf diese nicht zugreifen können.

  6. Sofern das auf das Angebot des Auftraggeber entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggeber vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt 4side design dem Auftraggeber hierfür den aktuellen Betrag in Rechnung.

  7. Sollten dem Auftraggeber Störungen entweder beim Zugang zu seinen Daten oder beim Zugriff über das Internet auf die gespeicherte Website bekannt werden, wird er 4side design unverzüglich in Kenntnis setzen, um gegebenenfalls Abhilfe zu ermöglichen.

  8. Das Recht der Datenveränderung bzw. Datenübertragung bleibt bei 4side design. Der Auftraggeber stellt 4side design von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf dem Server frei. Der Auftraggeber wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. 4side design kann den Vertrag fristlos kündigen und das entsprechende Angebot sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt.

  9. Es besteht von Seiten 4side design keine Prüfungspflicht der Webseiten des Auftraggebers. 4side design behält sich das Recht vor, das Angebot des Auftraggebers zu sperren, falls dieses das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt.

  10. Die Verantwortung für die gespeicherten Daten und Inhalte liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Eine Kontrolle durch 4side design findet nicht statt. Wird 4side design dennoch durch Dritte aufgrund der gespeicherten Daten und Inhalte in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber 4side design frei.

  11. Der Auftraggeber wird weiter für die Dauer einer Auseinandersetzung dafür Sorge tragen, dass die angegriffenen Inhalte über das Internet nicht mehr zugänglich sind. Erfolgt eine Sperrung durch den Auftraggeber nicht unverzüglich, ist 4side design berechtigt, diese vorzunehmen.

  12. 4side design übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Anwendung geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von 4side design ist die Bereitstellung der Daten auf den Server. Für Störungen innerhalb des Internet und des Serveranbieters kann 4side design keine Haftung übernehmen.

  13. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist 4side design berechtigt, den Zugriff auf die Software / der Webseite bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.

  14. Auftraggeber mit bereits vorhandener E-Mail-Adresse erhalten auf Wunsch von 4side design neue E-Mail-Adressen, die auf die vorhandene Adresse umgeleitet oder als eigener Account eingerichtet werden können. Für dadurch verlorene oder zu spät übermittelte Nachrichten übernimmt 4side design keine Haftung - auch nicht für unerlaubten E-Mail-Versand durch den Auftraggeber.

  15. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. 4side design haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. 4side design übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst, eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets kann 4side design keine Haftung übernehmen.

  16. 4side design übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folge- und Vermögensschäden, die direkt oder indirekt durch den Server verursacht wurden. 4side design gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von maximal 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich 4side design liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, äußere Einflüsse etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

$14 - Korrektur; Mängelbeseitigung

  1. Die von 4side design erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

  2. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige innerhalb einer Frist von zwei Arbeitswochen (d.h. zehn Arbeitstagen), gilt das Werk als mangelfrei angenommen und es bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.

  3. Bei einer Weiterverwertung und/oder gestatteten Verarbeitung der gelieferten Vertragsleistung trotz Kenntnis des Auftraggeber von der Mangelhaftigkeit erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat sich Gewährleistungsansprüche zuvor ausdrücklich vorbehalten oder es wurde von 4side design eine Garantie für die Beschaffenheit des Materials übernommen.

  4. Herstellungsbedingte Abweichungen bedingt durch die Produktionsart oder Produktionstechnik, wie z.B. Digital- oder Offsetdruck, Farbabweichungen z.B. zwischen Pantone und 4-Farb-Produktionen, unterschiedliche Farbannahme von Materialien, Abweichung der Materialbeschaffenheiten oder ähnliches sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig und stellen keinen Mangel dar.

  5. Soweit ein von 4side design zu vertretender Sachmangel vorliegt, ist 4side design zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachlieferung oder Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, 4side design ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat 4side design eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.

  6. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Auftraggebers verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung

  7. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen 4side design bestehen nur insoweit, als ein Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Auftraggebers gegen 4side design gilt ferner vorstehender Regelungen entsprechend.

  8. Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, indem 4side design dem Auftraggeber eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschafft. 4side design kann hierbei den betroffenen Vertragsgegenstand gegen einen gleichwertigen, den vertraglichen Bestimmungen entsprechenden Gegenstand austauschen, wenn dies für den Auftraggeber hinnehmbar ist.

    Falls Dritte Schutzrechte gegen den Auftraggeber geltend machen, ist 4side design unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Sofern 4side design die Rechteverletzung zu vertreten hat, wird 4side design nach eigener Wahl und in Absprache mit dem Auftraggeber auf eigene Kosten die Ansprüche abwehren oder befriedigen und von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen angemessenen Kosten und Schäden freistellen. Der Auftraggeber darf von sich aus Ansprüche Dritter nicht anerkennen.

  9. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder bei wesentlichen Mängeln den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind. Im Falle von Arglist und bei einer von 4side design übernommenen Garantie bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.

  10. Die Verjährungsfrist beträgt vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 6 Satz 3 für Mangelbeseitigungssprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln und etwaigen Schadensersatzansprüchen 1 (ein) Jahr ab Ablieferung/Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung. Bei bestehendem Nacherfüllungsanspruch bezieht sich die von 4side design mit der Nacherfüllung einhergehenden Anerkennung des Anspruchs nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur auf diejenigen Mängel, die Gegenstand des Nacherfüllungsverlangens des Auftraggeber waren oder durch eine mangelhafte Nacherfüllung hervorgerufen werden. Im Übrigen läuft die Verjährungsfrist für die ursprüngliche vertragsgegenständliche Leistung weiter.

§15 - Produktionsüberwachung; Belegmuster

  1. Vor Ausführung der Vervielfältigung der Arbeiten sind 4side design Korrekturmuster vorzulegen bzw. eine schriftliche (Druck- bzw. Vervielfältigungs-) Freigabe per Fax oder E-Mail zu erteilen.

  2. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, § 5 gilt sinngemäß auch für die Texte.

  3. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden 4side design eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich überlassen.

$16 - Haftung

  1. Alle Vorschläge, Rechercheauswertungen, Konzepte und Planungen, die der Auftraggeber von 4side design erhält, sind unverbindliche Empfehlungen und keine in irgendeiner Weise verbindliche Arbeitsanweisungen oder Richtlinien. Die Entscheidung und Verantwortung in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und/oder sonstiger Sicht zur Umsetzung oder Anwendung obliegt allein dem Auftraggeber. Für eventuell aus der Umsetzung oder Anwendung entstehende Folgen wird 4side design von jeglicher Haftung freigestellt.

  2. 4side design übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der durch den Auftraggeber freigegebenen Arbeitserzeugnisse oder Werbemaßnahmen. Dies gilt besonders für die wettbewerbs-, presse- und markenrechtliche Zulässigkeit. Gleiches gilt, falls die Werbemaßnahme des Auftraggebers mit Rechten Dritter belastet ist. Sämtliche 4side design aus den vorgenannten rechtlichen Verstößen entstandenen Schäden hat der Auftraggeber zu ersetzen. Durch 4side design wird keinerlei juristische Prüfung oder Beratung geleistet. Mögliche Aussagen und Hinweise sind lediglich Empfehlungen ohne Absicherung der rechtlichen Zulässigkeit.

  3. 4side design legt dem Auftraggeber die finalen Arbeitsergebnisse, Gestaltungen, Daten vor Produktionseinsteuerung, Freischaltung oder Veröffentlichung zur Freigabe vor. Der Auftraggeber hat diese genau zu prüfen und verbindlich zur Veröffentlichung, zum Druck, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Durchführung des Auftrages schriftlich freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und stellt 4side design von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.

  4. 4side design haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 4side design nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

  5. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf den Betrag der vereinbarten Vergütung.

  6. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet 4side design insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  7. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

  8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

  9. Soweit 4side design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von 4side design. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

  10. Entstehende zusätzliche Kosten durch Verspätungen bzw. Nichteinhalten von Vor-Ort-Terminen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte hat der Auftraggeber zu tragen.

  11. Bei Schaltaufträgen haftet 4side design nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). 4side design wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.

  12. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der 4side design.

§18 - Schutzrechtsverletzungen

  1. Der Auftraggeber hat etwaige erforderliche Zustimmungserklärungen wie Rechte am eigenen Bild vorab einzuholen. Mit der Auftragserteilung überträgt der Auftraggeber für die überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) 4side design die für die auftragsgemäße Abwicklung notwendigen Nutzungsrechte und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter durch die vertragsgegenständliche Leistung oder deren Erstellung verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 4side design sowie den/die von 4side design mit der Ausführung des Auftrags eingesetzten Dienstleister von jeglichen Ansprüchen und Forderungen Dritter aufgrund von Verstößen gegen Rechte Dritter freizustellen sowie 4side design und dem zur Auftragsausführung eingesetzten Dienstleister sämtliche für die notwendige Rechtsverteidigung gegen solche Forderungen anfallenden Kosten zu erstatten.

  2. Prüfung auf Verletzung fremder Kennzeichen-, Namens- und Urheberrechte für alle vom Auftraggeber verwendeten Agenturleistungen obliegt dem Auftraggeber, wenn keine andere Regelung schriftlich vereinbart ist.

  3. Ohne gesonderten Prüfungsauftrag und entsprechende Kostenübernahme durch den Auftraggeber kann 4side design für ihre Arbeitsergebnisse auch keine Garantie auf patentrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit übernehmen. Im Falle von Patent- oder Urheberrechtsstreitigkeiten mit Dritten, die durch vom Auftraggeber eingesetzten Arbeiten von 4side design entstanden sind, ist 4side design vom Auftraggeber schadfrei zu halten.

  4. 4side design stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei, soweit die Schutzrechtsverletzungen auf dem alleinigen Verschulden von 4side design beruhen. Der Auftraggeber wird 4side design unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber 4side design nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

  5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf 4side design - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten, hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt, oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

  6. Schadensersatzansprüche gegen 4side design verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.


§19 - Urheberrechte; Nutzungsrechte

  1. Jeder an 4side design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

  2. Die Konzepte, Grafiken, Logos, Texte, Slogans, Programmierungen, Web-Designs, Fotos, Videos, Radio- und TV-Spots und sonstigen Entwürfe von 4side design gelten als jeweilige persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

  3. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
  4. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Dateien, Bilder, Fotos (einschließlich der Urheberbezeichnung/ Namensnennung) und alle anderen fertigen Arbeiten der 4side design dürfen im Original oder als Reproduktion nur mit Genehmigung der 4side design genutzt oder verändert werden. Jede Nachahmung (auch von Teilen oder Details) ist unzulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden.

  5. Alle Arbeiten von 4side design unterliegen dem sogenannten einfachen Nutzungsrecht. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Eine Änderung der Daten durch den Auftraggeber oder Dritte oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Nutzungsrechte sind nicht an Dritte übertragbar. Ein Weiterverkauf von Lizenzen, Nutzungsrechten, etc. ist untersagt. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung von 4side design.

  6. Zieht 4side design zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung in Abs. 5 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird 4side design den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

  7. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von 4side design und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Soweit die Rechte der von 4side design zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten durch die Ausdehnung der Nutzung betroffen sind, ist die Regelung in vorstehend Abs. 6 entsprechend anzuwenden.

  8. Für die von 4side design im Auftraggeberauftrag erstellten Logos, insofern der Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht schriftlich erworben hat, muss der Auftraggeber kein zusätzliches Nutzungshonorar bezahlen.

  9. Die in vorstehend Abs. 5 und Abs. 6 genannten Nutzungsrechte und der Einsatz der erbrachten Leistungen sind bis zur vollständigen Vergütungszahlung durch den Auftraggeber nur widerruflich gestattet. 4side design kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

  10. Im Zuwiderhandlungsfall ist der Auftraggeber ungeachtet etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von 4side design zur Zahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet, deren Höhe 4side design nach billigem Ermessen bestimmen kann. Damit 4side design das Ermessen ordnungsgemäß ausüben kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, 4side design über das genaue Ausmaß der erfolgten nicht gestatteten Nutzung zu informieren.

  11. Erstellt 4side design im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.

  12. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen 4side design (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei 4side design, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
  13. Für die Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung Arbeitsergebnisse Dritter ist an 4side design vom Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von 15% auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.

  14. 4side design übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber 4side design auf erstes Auffordern frei.

  15. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von 4side design dem Auftraggeber eingeräumt werden, sind 4side design mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.

  16. Der Auftraggeber hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von 4side design erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.

§20 - Rücktritt; Haftung des Auftraggebers bei Stornierung oder Kündigung

  1. Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn 4side design diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

  2. Kündigt (storniert – im Folgenden: Kündigt) oder verschiebt der Auftraggeber den Auftrag, haftet er 4side design gegenüber wie folgt:

    1. Kündigung bis zu sechs Werktage vor Termin bzw. Produktionsbeginn sowie bei Terminverschiebungen: 50% des Grundhonorars, außerdem sind die bereits durch 4side design im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags angefallenen Kosten, insbesondere für nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter, zu erstatten.

    2. Kündigung später als sechs Werktage vor Termin- bzw. Produktionsbeginn: 100% des vereinbarten Grundhonorars zuzüglich Erstattung der Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter.

    3. Bei Kündigung durch den Auftraggeber nach Produktionsbeginn hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger darüber hinausgehenden gesetzlichen Ansprüche von 4side design, jedenfalls das vereinbarte Grundhonorar, in voller Höhe zuzüglich etwa bereits angefallener, nach dem jeweiligen Vertrag oder diesen AGB zusätzlich zu tragender Kosten an 4side design zu bezahlen.

  3. Verträge über periodisch wiederkehrende Leistungen (Dienstleistungsverträge, Wartungsverträge) werden für mindestens 12 Monate abgeschlossen und können nur mit Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von 4side design zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadensersatz in Höhe des entstandenen Aufwandes zzgl. 10%. Für die Fristgerechte Kündigung kommt es auf den Tag der Ankunft bei 4side design an.

  4. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

  5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§21 - Schlichtung

  1. Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

  2. Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

  3. Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, werden die Parteien die Schlichtungsstelle der IHK Ostthüringen zu Gera anrufen, mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

  4. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

  5. Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

§22 - Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Abtretung

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

  3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.

§23 - Fälligkeit; Abschlagsrechnungen; Zahlungsverzug

  1. Soweit zwischen 4side design und dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Vergütung der Leistung zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch den Auftraggeber.

  2. Eine Rechnung gilt auch als zugegangen, wenn sie via E-Mail / Telefax an die vom Auftraggeber bei Vertragsschluss mitgeteilte E-Mailadresse / Telefaxnummer gesendet worden ist.

  3. Zahlungen sind gemäß den extra ausgewiesenen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Sollte kein Zahlungsziel angegeben sein, so gilt als vereinbart, dass Rechnungen sofort und ohne Abzug nach Rechnungszugang zu begleichen sind. Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung.

  4. Sofern die Rechnungsstellung auf Wunsch des Auftraggeber an einen Dritten erfolgt, haftet der Auftraggeber gleichwohl für die vollständige und fristgerechte Zahlung und im Falle nicht fristgerechter und/oder unvollständiger Zahlung durch den Rechnungsempfänger auch für den Verzögerungsschaden sowie etwaige Rechtsverfolgungskosten.

  5. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von 4side design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Die Höhe dieser Zahlung wird im Vorfeld gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt.

  6. Um Kosten abzudecken, die insbesondere im Vorhinein bei Auftragsdurchführung anfallen und über 200,00 EUR liegen, ist 4side design berechtigt 30 % des Gesamthonorars bereits mit Zustandekommen des Vertrags (Auftragserteilung, Auftragsbestätigung) in Rechnung zu stellen.

  7. Bei Neukunden und Auftragssummen über 500,00 EUR behält sich 4side design vor, eine Vorauszahlung von bis zu 50 % der Gesamt-Auftragssumme zu verlangen. Mit der Abnahme ist die noch offene Vergütung zur Zahlung fällig.

  8. Schecks und Wechsel nimmt 4side design nur nach vorheriger Vereinbarung und Wechsel auch nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des betreffenden Auftraggeber und sind 4side design sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel- oder Scheckbeträgen erfolgt erst, nachdem 4side design deren Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.

  9. Der Auftraggeber kann nicht per Kreditkarte oder EC-Karte zahlen.

  10. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, so ist 4side design berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen eventuellen Schadensersatz geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von zur Zeit 5 % über dem Basiszinssatz der Bundesbank fällig. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Sollte nach erfolgter Erinnerung vom Auftraggeber keine Zahlung erfolgt sein, ist 4side design berechtigt für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 9,00 € zu berechnen

  11. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggeber ist 4side design berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn 4side design vom Vertrag zurücktritt. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist 4side design zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Auftraggeber anzurechnen.

  12. Sollte eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggeber bekannt werden, kann 4side design eine Vorauszahlung oder eine sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen inklusive noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung der Ware, wenn Rechnungen dann nicht bezahlt werden. Arbeiten an laufenden Projekten werden mit sofortiger Wirkung unterbrochen, bis ein gedeckter Zahlungseingang festgestellt wird.

  13. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Auftraggeber mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

§24 - Geheimhaltung; Vertraulichkeit

  1. 4side design wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Informationen/ Vorgänge und Interna des Auftraggebers vertraulich behandeln.

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertragsverhältnisses, alle ihnen bei der Durchführung des Vertrages von der jeweils anderen Vertragspartei zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und die jeweiligen Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

  3. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte in diesem Sinne sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.

  4. Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

  5. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefings etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

  6. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei/en zulässig.

§25 - Datensicherung und Datenweitergabe

  1. Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an 4side design sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Archivierung von Daten etc. ist Sache des Auftraggebers.

  2. Alle an 4side design überlassenen oder von dieser angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmmaterial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahrt 4side design mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens des Auftraggeber nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Auftraggeber dies an 4side design schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.

  3. Daten des Auftraggebers werden ohne schriftliche Genehmigung nicht weitergegeben. 4side design ergreift alle technisch notwendigen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Daten des Auftraggebers zu schützen. 4side design haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen.

  4. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers.

§26 - Datenschutz

  1. 4side design darf die den Auftraggeber betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen digital speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen.

  2. Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an 4side design übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch 4side design im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

  3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von 4side design während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.

  4. Beide Vertragsparteien sind gehalten, ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz zu verpflichten.

§27 - Eigenwerbung; Referenzbenennung

  1. 4side design ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Auftraggebernamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

  2. 4side design hat das Recht auf Nennung des Auftraggebers als Referenz auf ihrer Website oder in anderen Medien und darf hierzu auch dessen Namen und/oder die Firmenbezeichnung sowie das Logo zu verwenden.

  3. 4side design darf ferner die erbrachten Leistungen (Software, Website) zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

  4. Eine Untersagung dieses Rechts ist ausdrücklich mit Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren.

§28 - Abwerbungsverbot

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von 4side design abzuwerben oder ohne schriftliche Zustimmung von 4side design anzustellen.

  2. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von 4side design der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§29 - Schlussbestimmungen

  1. 4side design ist berechtigt die Regelungen dieser AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Änderungen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb der Frist nicht, werden die geänderten Regelungen Vertragsinhalt. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen unverändert bestehen.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

  3. Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).

  4. Erfüllungsort für die Leistungen von 4side design, Ort der Nacherfüllung und für die Zahlungen des Auftraggebers ist der Sitz des Unternehmens von 4side design.

  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen 4side design und unseren Auftraggeber ergebenen Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks - ist der Sitz des Unternehmens.

  6. 4side design ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.